Sie suchen einen Scheidungsanwalt?

Die einfache Lösung für Ihre Scheidung – Kanzlei Jensen

Möchten Sie sich scheiden lassen?

Wir nehmen gerne Kontakt zu Ihnen auf.

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Freya Jensen

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Christine Hahn

Jetzt online Scheidung einreichen – Sorgenfreie Scheidung in Schleswig-Holstein

Einfach Formulare ausfüllen und einreichen. Der Rest erledigt sich von allein.

Ihr Scheidungs­anwalt Kiel

Ich bin Freya Jensen und in meiner Kanzlei für Familienrecht in Kiel regeln wir Ihre Scheidung.

20

Jahre Erfahrung

über 800

erfolgreiche Scheidungen

ca. 250

Mandanten jährlich

Haben Sie Fragen zur Online-Scheidung?

Wir rufen Sie gerne zurück.

Erfolge und Erfahrungsberichte

Erfolgreich durchgeführte Scheidungen in Kiel

Die Frage nach einem Scheidungsanwalt in Kiel stellt sich, wenn einer der Eheleute die Scheidung auf den Weg bringen möchte. Die Scheidung kann beim Amtsgericht in Kiel beantragt werden, wenn die Eheleute seit mindestens einem Jahr getrennt leben.

Ehemann erhält Sorgerecht nach Scheidung

2018 klagte ein Ehemann nach der Scheidung das Sorgerrecht der drei in der Ehe entstandenen Kinder ein. Wir verhalfen ihm zum Gewinn des Prozesses.

Eheannulierung bei Betrug

2016 verklagte eine Mandantin ihren Ehemann wegen Betrugs, der sich lediglich die deutsche Staatsbürgerschaft erschleichen wollte. Wir konnten nachweisen, dass der Mann in seinem Heimatland eine Verlobte mit zwei Kindern hatte. Die Ehe wurde annuliert und gilt als nicht existent.

Silke M. – Scheidung

Ich habe mich 2019 von meinem Ex-Mann scheiden lassen. Frau Jensen hat mich dabei unterstützt, dass ich mit unseren Kindern in unserem Haus wohnen bleiben kann, damit sie in ihrem gewohnten Umfeld bleiben können. Wir sind ihr sehr dankbar dafür!

⭐⭐⭐⭐⭐

Bernd H. – Scheidung

Frau Jensen hat mir bei meiner Scheidung geholfen. Es war eine schwere Zeit, aber ich wurde sehr sensibel betreut. Ich habe sogar das Sorgerecht für meine Kinder bekommen. Für mich und meine Kinder war das der glücklichste Tag seit langem.

⭐⭐⭐⭐⭐

Ehemann erhält Sorgerecht nach Scheidung

2018 klagte ein Ehemann nach der Scheidung das Sorgerrecht der drei in der Ehe entstandenen Kinder ein. Wir verhalfen ihm zum Gewinn des Prozesses.

Eheannulierung bei Betrug

2016 verklagte eine Mandantin ihren Ehemann wegen Betrugs, der sich lediglich die deutsche Staatsbürgerschaft erschleichen wollte. Wir konnten nachweisen, dass der Mann in seinem Heimatland eine Verlobte mit zwei Kindern hatte. Die Ehe wurde annuliert und gilt als nicht existent.

Scheidung – Schnell und unkompliziert!

Interessieren Sie sich für eine „Online-Scheidung“?

Der Ablauf einer Scheidung

In 3 einfachen Schritten geschieden

  • 1.

    Onlineformular ausfüllen

    Keine Stress beim Ausfüllen, wenn wir Fragen haben rufen wir sie unkompliziert zurück. Natürlich ist auch ein persönliches Gespräch in unserer Kanzlei möglich.

  • 2.

    Wir stellen für Sie den Scheidungsantrag bei Gericht

    Wir begleiten Sie durchgehend durch den Prozess, haben Sie keine Angst vor unlösbaren Problemen. Die gibt es nicht.

    2.

  • 3.

    Nur einen Termin müssen Sie wahrnehmen

    Vor Gericht gilt die Anwesenheitspflicht, ansonsten kann die Ehe nicht geschieden werden. Gerade jetzt sind wir besonders für Sie da und wir bereiten Sie auf diesen Termin vor.

  • Geschieden

    Sie haben das Ziel erreicht!

    Nach 1-2 Wochen erhalten Sie das Protokoll der Scheidungsverhandlung. Einen Monat nach der Zustellung des Protokolls wird der Scheidungsbeschluss rechtskräftig.

    Geschieden

Ein weiterer Vorteil einer Online-Scheidung

Erledigen Sie das Meiste bequem von Zuhause aus. Sie haben so den Vorteil, dass Sie immer Zugriff auf Ihre Unterlagen haben und nichts vergessen können, was dann in einem Extra-Schritt noch nachgereicht werden müsste.

Der Start ist manchmal die schlimmste Hürde. Nach dieser ersten Entscheidung wird alles einfacher, weil der Weg sichtbar wird wenn man ein Ziel hat!

– Freya Jensen –

Haben Sie Fragen zur Online-Scheidung?

Wir rufen Sie gerne zurück.

Wie beginne ich, wenn ich mich scheiden lassen will?

Da nur Rechtsanwälte einen Scheidungsantrag bei Gericht einreichen können (es besteht hierfür Anwaltszwang) müssen Sie sich zunächst den in Ihren Augen „besten Scheidungsanwalt“ suchen. Doch wie finden Sie den besten Scheidungsanwalt Kiel? Welche Voraussetzungen muss er mitbringen? Es gibt Rechtsanwälte, die sich auf Familienrecht spezialisiert haben und es gibt Fachanwälte für Familienrecht. Ein Fachanwalt für Familienrecht hat eine familienrechtliche Zusatzausbildung gemacht und große Erfahrung im Familienrecht. Er muss zudem jedes Jahr der Anwaltskammer nachweisen, dass er an mindestens 15 Fortbildungsstunden teilgenommen hat. Dies bedeutet ein erhebliches Qualitätsmerkmal.

Haben Sie Ihren Anwalt übers Internet oder aufgrund persönlicher Empfehlung gefunden, dann ist weiter entscheidend, ob die „Chemie stimmt“. Nimmt Ihr Anwalt sich Zeit für Sie? Ist er telefonisch zu erreichen oder ruft er zuverlässig zurück? Nimmt er Ihre Sorgen ernst? Bearbeitet er Ihren Fall? Weist er Sie darauf hin, dass es eventuell die Möglichkeit gibt, Verfahrenskostenhilfe zu beantragen? Und vor Allem: beantwortet er Ihre Fragen so, dass Sie die Antworten verstehen? Dass Sie sich am Ende gut und sicher aufgehoben fühlen. Wenn das der Fall ist, dann haben Sie für sich den besten Scheidungsanwalt in Kiel oder Umgebung gefunden.

Der Start ist manchmal die schlimmste Hürde. Nach dieser ersten Entscheidung wird alles einfacher, weil der Weg sichtbar wird wenn man ein Ziel hat!

– Freya Jensen –

Zweiter Schritt im Ablauf einer Scheidung

Nachdem Sie in der Kanzlei angerufen und einen Termin vereinbart haben, wird Ihr neuer Scheidungsanwalt in Kiel mit Ihnen ein persönliches Gespräch führen wollen. Dies kann, je nachdem wie es Ihnen geht und welche Dinge Sie zu klären haben, auch gerne etwas länger dauern. Im Rahmen dieses Gesprächs werden die Voraussetzungen für eine Scheidung abgefragt.

Ihr Scheidungsanwalt wird von Ihnen wissen wollen, wann und wo Sie geheiratet haben. Seit wann Sie getrennt leben und ob Sie wirklich geschieden werden wollen? Wie es mit Ihrem Ehepartner aussieht? Ob Sie gemeinsame Kinder haben? Wie viel Sie und Ihr Ehegatte verdienen? Ob Sie Vermögen haben? Oder Sie Verfahrenskostenhilfe beantragen wollen? Gibt es Dinge, die für Sie wichtig sind? Haben Sie noch Klärungsbedarf in Unterhaltsfragen, Vermögensfragen oder elterlicher Sorge? Möchten Sie mit Ihrem Ehepartner eine Vereinbarung treffen und so weiter. Alle Fragen, die Sie beschäftigen, können angesprochen werden.

Wenn Sie das Gefühl haben, dass Sie mit diesem Anwalt Ihre Scheidung durchführen wollen, dann unterschreiben Sie eine Vollmacht. Die ermächtigt Ihren Rechtsanwalt, für Sie die entsprechenden Anträge bei Gericht zu stellen und Sie zu vertreten. Wenn Sie kein so gutes Gefühl haben und deshalb die Vollmacht nicht unterschreiben möchten, bekommen Sie wahrscheinlich eine Rechnung über eine Beratung. Diese liegt üblicherweise bei 226,10 €.

Vorbereitung

  • Wann und wo haben Sie geheiratet?
  • Seit wann leben Sie getrennt?
  • Haben Sie gemeinsame Kinder?
  • Gibt es Klärungsbedarf in Unterhaltsfragen?
  • Besteht Klärungsbedarf in Sorgerechtsfragen?
  • Wieviel verdienen Sie und ihr Ehepartner?
  • Haben Sie Vermögen?
  • Gibt es Dinge die Ihnen wichtig sind?
  • Wollen Sie Verfahrenskostenhilfe beantragen?
  • Möchten Sie eine Scheidungsfolgenvereinbarung treffen?

Der Antrag auf Scheidung

Wenn Ihr Rechtsanwalt von Ihnen alle Informationen zu Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen erhalten hat und Sie daran gedacht haben, die Heiratsurkunde mitzubringen: Dann wird Ihr Scheidungsanwalt den Scheidungsantrag fertigstellen. Er wird darin beantragen, dass die geschlossene Ehe der Beteiligten geschieden wird. Häufig wird er auch beantragen, dass dem Antragsteller Verfahrenskostenhilfe unter seiner Beiordnung zu bewilligen ist.

Sind Sie der Antragsgegner, dann wird Ihr Anwalt entweder ebenfalls einen Scheidungsantrag stellen oder aber er wird lediglich ankündigen, dass Sie der Scheidung zustimmen. Es hat unterschiedliche Rechtsfolgen, ob man einen eigenen Scheidungsantrag stellt oder lediglich zustimmt.

Ein Beispiel für ein Scheidungsverfahren

Der Ehemann reicht im Dezember 2019 die Scheidung in Kiel ein, die auch im Januar 2020 der Ehefrau zugestellt wird. Der Ehemann verfügt über erhebliches Vermögen (zB Aktien). Das hat in den Jahren der Ehe erheblich an Wert gewonnen (zB 200.000,00 €).  Hiervon müsste er seiner Frau nun im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung die Hälfte abgeben, da Stichtag für den Zugewinnausgleich der Tag der Zustellung des Scheidungsantrags ist. Aufgrund der Coronakrise verlieren die Aktien des Ehemannes jedoch Ihren Wert. Der Kurs stürzt ab. Der Aktienwert sinkt unter den Anfangswert. Dennoch muss der Ehemann den Wert aus Januar ausgleichen.

Die Ehefrau hat keinen eigenen Scheidungsantrag gestellt, sondern nur angekündigt, der Scheidung zuzustimmen. So kann der Ehemann seinen Scheidungsantrag zurücknehmen, mit der Folge, dass der Stich- und Berechnungstag für den Vermögenszuwachs, der ja ursprünglich im Januar lag, hinfällig ist.

Gleichzeitig mit der Rücknahme des Scheidungsantrags kann er einen neuen Scheidungsantrag stellen. Dies hat zur Folge, dass er jetzt einen Stichtag hat, an dem seine Aktien keinen Wert mehr haben und daher eine Ausgleichszahlung an die Ehefrau nicht stattfindet. Dies ist auch dann der Fall, wenn die Aktien später wieder auf Normalniveau steigen. Diese Vorgehensweise kann nur dadurch vermieden werden, wenn auch der andere Ehepartner einen Scheidungsantrag gestellt hat. Dann bleibt der Stichtag bestehen.

Der vierte Schritt in Richtung Scheidung

Nachdem der Scheidungsantrag bei Gericht eingegangen ist, wird man (sofern man keine Verfahrenskostenhilfe beantragt hat) aufgefordert, die Gerichtskosten einzuzahlen. Die Höhe der Gerichtskosten richtet sich zunächst nach dem dreifachen Monatseinkommen der Eheleute. Die endgültige Festsetzung erfolgt am Ende des Verfahrens. Fragen Sie hier Ihren Anwalt nach der Höhe der anfallenden Gebühren.

Nachdem Sie die Gerichtskosten eingezahlt haben oder aber die Verfahrenskostenhilfe bewilligt worden ist, wird der Scheidungsantrag dem anderen Ehepartner zugestellt. Dies erfolgt durch einen „gelben Brief“. Jetzt läuft das Verfahren. Das Gericht holt nun bei den Rentenversicherungsträgern die erforderlichen Auskünfte zum Versorgungsausgleich ein. Die Beteiligten überlegen sich, welche Themen noch zu regeln sind. Ist der Unterhalt für die Zeit nach der Ehe ein Thema, dann wird Ihr Anwalt dies noch im Rahmen des Scheidungsverfahrens als sogenannte Verbundsache oder Folgesache geltend machen. Die Scheidung wird dadurch so lange rausgezögert, bis hier entweder eine Einigung mit Ihrem Ehepartner gefunden worden ist oder aber das Gericht entschieden hat. Dies macht aber nur dann Sinn, wenn Sie Trennungsunterhalt bekommen, der bis zur Rechtskraft der Scheidung zu zahlen ist.

Der Scheidungstermin

Das Gericht hat von Ihren Rentenversorgungsträgern alle Auskünfte eingeholt (das macht das Gericht von sich aus, Sie müssen lediglich im Vorfeld ein einfaches und kurzes Formular ausfüllen). Die Amtsgerichte Kiel, Plön und Rendsburg senden den Beteiligten einen Entwurf zum Versorgungsausgleich zu (das Amtsgericht Eckernförde macht dies nicht). Weiterhin wird ein Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt. Wenn dieser Termin zeitlich für alle Beteiligten passend ist, keine weiteren Anträge zur Verzögerung gestellt werden, dann findet der Termin statt.

Eine Scheidung wird rechtskräftig

Haben die Rechtsanwälte nach Beendigung der Scheidungsverhandlung nicht auf Rechtsmittel verzichtet, dann dauert es noch ca. sechs Wochen, bis die Scheidung rechtskräftig wird. Erst danach können Sie wieder heiraten oder Ihren Namen ändern. Sie erhalten zunächst über Ihren Anwalt das Protokoll der Scheidungsverhandlung. Das dauert in der Regel ein bis zwei Wochen.

Einen Monat nach der Zustellung des Protokolls wird dann der Scheidungsbeschluss rechtskräftig, wenn keiner der Eheleute hiergegen in die Beschwerde geht.

Herzlichen Glückwunsch – Sie sind jetzt geschieden.

Am Termin selbst erscheinen Sie in Begleitung Ihres Anwalts, ebenso wie Ihr Ehepartner, wenn dieser anwaltlich vertreten ist. Der Richter sitzt in seiner Robe am Richtertisch, der Antragsteller mit Anwalt (ebenfalls in Robe) zu dessen linker Seite. Die Gegenseite rechts vom Richter. Die Verhandlung ist nicht-öffentlich. Das bedeutet, dass Zuschauer keinen Zutritt haben. Die Eheleute werden vom Richter sodann zu ihren persönlichen Verhältnissen angehört. Diese persönliche Anhörung ist verpflichtend. Sie werden gefragt, seit wann Sie getrennt leben, wie die Trennung erfolgt ist und ob Sie geschieden werden möchten.

Wenn all diese Fragen übereinstimmend beantwortet werden, erfolgt die Erörterung des Versorgungsausgleichs.

Häufig wird hier nur auf den übersandten Entwurf verwiesen und gefragt, ob man damit einverstanden sei. Ist dies alles der Fall (der Anwalt hat die eingesandten Unterlagen im Vorfeld alle auf Ihre Richtigkeit und Vollständigkeit hin überprüft), dann wird man geschieden. Hierzu stellt der Richter die Öffentlichkeit wieder her (meist ein Leuchtschild außen am Verhandlungssaal) und verliest den Scheidungsbeschluss. Das wars dann erst einmal. Eine Scheidungsverhandlung dauert, wenn sie gut vorbereitet ist, lediglich 10 bis 15 Minuten. Sind weitere Themen zu bereden und verhandeln, dann kann sich die Dauer erheblich erhöhen.

Die Kosten und Verfahrenswerte einer Scheidung

Am Ende des Scheidungsverfahrens setzt das Gericht die Verfahrenswerte fest. Diese setzen sich zusammen aus dem: dreifachen Einkommen der Beteiligten, der Anzahl der Rentenrechte, des Vermögens sowie der geltend gemachten Ansprüche im Gerichtsverfahren. Der vom Gericht festgesetzte Verfahrenswert bildet die Grundlage für die Abrechnung der Rechtsanwaltsgebühren und der Gerichtsgebühren. Die anfallenden Gebühren bestimmen sich nach den Gebührenordnungen. Haben Sie Verfahrenskostenhilfe bewilligt bekommen, dann rechnet Ihr Anwalt direkt mit der Staatskasse ab. Andernfalls erhalten Sie eine Rechnung.

Sind Sie mit der Arbeit Ihres Scheidungsanwalts zufrieden gewesen, dann freut dieser sich sicherlich sehr über eine positive Rückmeldung von Ihnen (gerne auch bei Google).

Denn Ihre Zufriedenheit ist unsere Motivation.